Venture Idea GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VENTURE IDEA GMBH

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Venture Idea GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vereinbarungen mit Auftraggebern und gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf. Der Auftraggeber erkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und verzichtet auf die Geltung eigener Auftragsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn deren Einbeziehung von Venture Idea GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

2. Vertragsabschluss/Vertragsgegenstand

Verträge kommen durch schriftliche Annahme eines durch den Auftraggeber schriftlich erteilten Auftrags und/oder nach Unterzeichnung des schriftlichen Auftragsschreibens durch Venture Idea GmbH zustande. Alle Zusatzvereinbarungen und/oder Abweichungen und/oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Honorar/Zahlungsbedingungen

3.1.

Unsere Lieferungen und Leistungen sind jeweils mit dem im Einzelfall gesondert vereinbarten Honorar zu vergüten und/oder nach tatsächlichem Aufwand auf der Basis der vom Auftraggeber schriftlich genehmigten Kostenvoranschläge sowie unserer aktuellen Preisliste und den dort festgesetzten Stunden- bzw. Honorarsätzen. Die vereinbarten Vergütungsbeträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

3.2.

Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3.

Je nach Auftrags- und/oder Projektvolumen sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

3.4.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers und/oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers unbestritten und/oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5.

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Erfüllung unserer Forderungen objektiv als gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

4. Leistungszeit

4.1.

Es gelten die im Einzelnen gesondert vereinbarten Fristen und Termine. Liefer- bzw. Leistungstermine sind keine Fixtermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4.2.

Wird die Erbringung unserer Leistungen und/oder die Lieferung aufgrund von Ereignissen verzögert, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und durch uns nicht beeinflussbare Ereignisse (z.B. unverschuldete Betriebsstörungen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Transportverzögerungen etc.) bedingt sind, sind wir berechtigt, die Erbringung unserer Leistungen und/oder die Lieferung um die Dauer der hierdurch verursachten Behinderung aufzuschieben und/oder dem Auftraggeber zumutbare Teilleistungen und/oder Teillieferungen zu erbringen. Wird uns die Erfüllung der vertraglichen Leistungen aufgrund derartiger nicht verschuldeter Ereignisse und/oder Gegebenheiten unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt, sofern wir durch unsere Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht und/oder mit Verzögerung beliefert werden. Soweit dem Auftraggeber infolge einer etwaigen Verzögerung die Abnahme der Lieferung und/oder Leistung nicht mehr zuzumuten ist, ist er berechtigt, durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Venture Idea vom Vertrag zurückzutreten.

4.3.

Teillieferungen und/oder die Erbringung von Teilleistungen sind zulässig, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar und im Rahmen des vereinbarten Verwendungs- und Bestimmungszwecks verwendbar sind.

5. Auftragserteilung an Dritte

Venture Idea ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzu zu ziehen. Die Auftragserteilung an Dritte erfolgt grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, die Auftragserteilung im Namen des Auftraggebers wird ausdrücklich vereinbart.

6. Haftung für Mängel

Sofern es sich bei den von Venture Idea erbrachten Leistungen um Werkleistungen handelt, gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsergebnisse (Werkleistungen) unverzüglich auf das Vorhandensein von Mängeln hin zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich schriftlich zu erheben. Anderenfalls sind etwaige Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.  

7. Urhebernutzungs- und sonstige gewerblichen Schutzrechte

Venture Idea räumt dem Auftraggeber an den von ihr erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen und/oder sonstigen Leistungsergebnissen die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die Dauer der vertraglichen Vereinbarung und/oder des jeweiligen Einzelprojekts und im Umfange des im Vertrag und/oder jeweiligen Einzelprojekt vorgesehenen Verwendungszwecks zur Nutzung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ein. Zur Vornahme von Änderungen und/oder Bearbeitungen und/oder zur Weiterübertragung auf Dritte bedarf es der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Venture Idea.

Sofern Venture Idea Bilder, Texte und/oder ähnliche Darstellungen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, die mit Rechten Dritter behaftet sind, stellt der Auftraggeber Venture Idea im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Soweit Venture Idea Dritte zur Erbringung der vertraglichen Leistungen hinzuzieht, wird sie durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen dafür Sorge tragen, dass die Nutzungsrechte in dem vorbeschriebenen Umfange auf den Auftraggeber auf dessen Kosten übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte im vorbeschriebenen Umfange erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

Venture Idea ist berechtigt, auf die von ihr erbrachten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

8. Haftung

8.1.

Venture Idea haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Venture Idea keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


8.2.

Die Haftung von Venture Idea im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und/oder sonstigen Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder sofern wir eine Garantie für bestimmte Beschaffenheitsmerkmale der von uns geschuldeten Lieferungen und/oder Leistungen übernommen haben. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, sofern es sich um eine Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte.

8.3.

Unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

8.5.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfange zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Venture Idea.

9. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder in der Zukunft von Venture Idea erteilten Informationen und/oder Geschäftsvorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, strengvertraulich zu behandeln und derartige Informationen nur für die Prüfung einer eventuellen zukünftigen Zusammenarbeit und/oder im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu verwenden und - ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Venture Idea – weder ganz noch teilweise für andere Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Er steht dafür ein, diese Informationen nur Mitarbeitern zugänglich zu machen, die diese für den vorbeschriebenen Zweck benötigen und seine Mitarbeiter in entsprechendem Umfange zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

10. Allgemeines

10.1.

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen Venture Idea und dem Auftraggeber ist Düsseldorf.

10.2.

Die Vertrags- und Rechtsbeziehung zwischen Venture Idea und dem Auftraggeber unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen  Warenkauf (CISG).